Nach Staatsangehörigkeit wählen
Formulare für deutsche Staatsbürger
Antrag auf Arbeitslosengeld Pflicht
Hauptantrag für ALG1. Enthält persönliche Daten, Beschäftigungshistorie, Bankverbindung. Kann online oder auf Papier gestellt werden.
→ Online beantragen ↗Arbeitsbescheinigung Pflicht
Wird vom Arbeitgeber ausgefüllt! Du forderst es an, dein AG füllt es aus. Enthält Gehalt, Arbeitszeiten, Kündigungsgrund.
→ Formular herunterladen ↗Einkommenserklärung Bei Bedarf
Notwendig wenn du Nebeneinkommen oder Selbstständigkeit parallel zum ALG1 hast. Monatlich ausfüllen!
→ Formular suchen ↗Veränderungsmitteilung Laufend
Pflicht bei jeder Änderung während ALG1-Bezug: neuer Job, Einkommen, Adresswechsel, Auslandsaufenthalt, Krankheit.
→ Formular suchen ↗Antrag Bildungsgutschein Optional
Antrag auf Förderung einer Weiterbildung. Wird im Beratungsgespräch mit dem Vermittler besprochen und dann ausgestellt.
→ Mehr zum BildungsgutscheinAntrag Gründungszuschuss Optional
Bei geplanter Selbstständigkeit. Antrag stellen bevor der Restanspruch auf ALG1 unter 150 Tage sinkt!
→ Mehr zum GründungszuschussFormulare für EU / EWR / Schweizer Bürger
Zusätzliche Formulare / Dokumente
Vorarbeitsbescheinigung EU Bei Bedarf
Hast du zuletzt in einem anderen EU-Land gearbeitet? Dann braucht die BA die EU-Formulare U1 (früher E301) aus dem Vorland, um Beschäftigungszeiten anzurechnen.
→ Grenzgänger & EU-Infos ↗Gültiger EU-Personalausweis / Reisepass Pflicht
Reicht als Identitätsnachweis. Keine Aufenthaltserlaubnis notwendig bei EU-Freizügigkeit. Bei längerem Aufenthalt: Anmeldebescheinigung (optional, aber hilfreich).
→ Make it in Germany ↗Exportformular ALG1 ins EU-Ausland Bei Export
Willst du während des ALG1-Bezugs in einem anderen EU-Land jobsuchen? Das Formular PD U2 erlaubt den "Export" des ALG1 für max. 3 Monate.
→ Mehr erfahren ↗Antrag ALG (Standard) Pflicht
Identisch mit deutschem Antrag. Alle EU-Bürger nutzen dasselbe Hauptformular – kein gesondertes EU-Formular notwendig.
→ Online beantragen ↗Besondere Situationen für EU-Bürger
Grenzgänger
- In Deutschland gearbeitet, im EU-Ausland gewohnt
- ALG1 i.d.R. im Wohnland zu beantragen
- Ausnahmen: Zeitweise in DE ansässig
- Kontakt: EURES-Berater der BA
Beschäftigungszeiten EU-Ausland
- Vorarbeit im EU-Ausland anrechenbar
- U1-Bescheinigung vom Ausland anfordern
- Beitragsjahre werden zusammengerechnet
- Mindestbeschäftigung DE: 1 Tag (theoretisch)
Jobsuche im EU-Ausland
- PD U2 = ALG1 für 3 Monate mitnehmen
- Antrag mindestens 4 Wochen vorher stellen
- Rückkehrfrist einhalten!
- Meldepflichten im Zielland beachten
Formulare für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU)
Anspruchsvoraussetzungen
| Aufenthaltstitel | ALG1 Anspruch | Hinweis |
|---|---|---|
| Niederlassungserlaubnis (unbefristet) | ✅ Ja | Volle Rechte wie Inländer |
| Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (§18 AufenthG) | ✅ Ja | Solange Titel gültig und erneuert |
| Blaue Karte EU | ✅ Ja | Volle Rechte |
| Aufenthaltserlaubnis Familiennachzug | ✅ Meist Ja | Abhängig von erlaubter Erwerbstätigkeit |
| Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) | ⚠️ Eingeschränkt | Erst nach Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde |
| Duldung | ⚠️ Eingeschränkt | Abhängig von Beschäftigungserlaubnis |
| Visum (Tourist/Besucher) | ❌ Nein | Keine Arbeitserlaubnis |
Notwendige Dokumente (zusätzlich zum Standard)
Aufenthaltserlaubnis im Original Pflicht
Aktuelle, gültige Aufenthaltserlaubnis mit eingetragener Arbeitsgenehmigung mitbringen. Kopie alleine reicht nicht.
→ BAMF: Aufenthaltsrecht ↗Nationalpass / Reisepass Pflicht
Gültiger Nationalpass. Auch wenn der Aufenthaltstitel im Pass eingetragen ist. Ggf. Ausweisersatz akzeptiert.
→ Make it in Germany ↗Arbeitsbescheinigung (vom AG) Pflicht
Identisch mit deutschem Standard. Arbeitgeber muss ausfüllen. Auch auf Englisch möglich, Übersetzung kann verlangt werden.
→ Formular ↗Anerkennungsnachweis Abschluss Empfohlen
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verbessert Vermittlungschancen erheblich. Die Anerkennung kann von der BA gefördert werden!
→ Anerkennungsberatung ↗Was passiert wenn der Aufenthaltstitel ausläuft?
Sprachliche Unterstützung
Die Agentur für Arbeit bietet in vielen Städten mehrsprachige Beratung an. Dolmetscherkosten können in Einzelfällen übernommen werden. Folgende Sprachen werden oft angeboten: Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch – je nach Dienststelle.
Alle Formulare auf einen Blick
| Formular | Name | Wer füllt aus? | Wann? | Link |
|---|---|---|---|---|
| ALG | Antrag Arbeitslosengeld I | Du | Tag 1 der Arbeitslosigkeit | ↗ |
| AB | Arbeitsbescheinigung | Arbeitgeber | Sofort nach Kündigung anfordern | ↗ |
| EKS | Einkommenserklärung Selbstständige | Du | Monatlich bei Nebeneinkommen | ↗ |
| VEV | Veränderungsmitteilung | Du | Bei jeder Änderung | ↗ |
| BGSG | Bildungsgutschein | BA stellt aus | Im Beratungsgespräch | intern |
| GS | Gründungszuschuss | Du | Vor Gründung, solange ALG1 > 150 Tage | intern |
| PD U2 | ALG1-Export EU-Ausland | Du + BA | Mind. 4 Wochen vor Ausreise | ↗ |