Kurzübersicht: Deutsche Staatsbürger und EU/EWR-Bürger haben nahezu identische Rechte auf ALG1 in Deutschland – entscheidend ist die Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung, nicht die Nationalität. Drittstaatsangehörige benötigen zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Das Hauptformular ist stets der Antrag auf Arbeitslosengeld (Formular: Alg).

Nach Staatsangehörigkeit wählen

Formulare für deutsche Staatsbürger

ALG

Antrag auf Arbeitslosengeld Pflicht

Hauptantrag für ALG1. Enthält persönliche Daten, Beschäftigungshistorie, Bankverbindung. Kann online oder auf Papier gestellt werden.

→ Online beantragen ↗
AB

Arbeitsbescheinigung Pflicht

Wird vom Arbeitgeber ausgefüllt! Du forderst es an, dein AG füllt es aus. Enthält Gehalt, Arbeitszeiten, Kündigungsgrund.

→ Formular herunterladen ↗
EKS

Einkommenserklärung Bei Bedarf

Notwendig wenn du Nebeneinkommen oder Selbstständigkeit parallel zum ALG1 hast. Monatlich ausfüllen!

→ Formular suchen ↗
VEV

Veränderungsmitteilung Laufend

Pflicht bei jeder Änderung während ALG1-Bezug: neuer Job, Einkommen, Adresswechsel, Auslandsaufenthalt, Krankheit.

→ Formular suchen ↗
BGSG

Antrag Bildungsgutschein Optional

Antrag auf Förderung einer Weiterbildung. Wird im Beratungsgespräch mit dem Vermittler besprochen und dann ausgestellt.

→ Mehr zum Bildungsgutschein
GS

Antrag Gründungszuschuss Optional

Bei geplanter Selbstständigkeit. Antrag stellen bevor der Restanspruch auf ALG1 unter 150 Tage sinkt!

→ Mehr zum Gründungszuschuss

Formulare für EU / EWR / Schweizer Bürger

Gleiche Rechte! EU-Bürger, EWR-Angehörige (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Schweizer Bürger haben in Deutschland dieselben Rechte auf ALG1 wie Deutsche – vorausgesetzt, sie haben in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Zusätzliche Formulare / Dokumente

E301 / U1

Vorarbeitsbescheinigung EU Bei Bedarf

Hast du zuletzt in einem anderen EU-Land gearbeitet? Dann braucht die BA die EU-Formulare U1 (früher E301) aus dem Vorland, um Beschäftigungszeiten anzurechnen.

→ Grenzgänger & EU-Infos ↗
Ausweis

Gültiger EU-Personalausweis / Reisepass Pflicht

Reicht als Identitätsnachweis. Keine Aufenthaltserlaubnis notwendig bei EU-Freizügigkeit. Bei längerem Aufenthalt: Anmeldebescheinigung (optional, aber hilfreich).

→ Make it in Germany ↗
PD U2

Exportformular ALG1 ins EU-Ausland Bei Export

Willst du während des ALG1-Bezugs in einem anderen EU-Land jobsuchen? Das Formular PD U2 erlaubt den "Export" des ALG1 für max. 3 Monate.

→ Mehr erfahren ↗
ALG

Antrag ALG (Standard) Pflicht

Identisch mit deutschem Antrag. Alle EU-Bürger nutzen dasselbe Hauptformular – kein gesondertes EU-Formular notwendig.

→ Online beantragen ↗

Besondere Situationen für EU-Bürger

🏗️

Grenzgänger

  • In Deutschland gearbeitet, im EU-Ausland gewohnt
  • ALG1 i.d.R. im Wohnland zu beantragen
  • Ausnahmen: Zeitweise in DE ansässig
  • Kontakt: EURES-Berater der BA
📋

Beschäftigungszeiten EU-Ausland

  • Vorarbeit im EU-Ausland anrechenbar
  • U1-Bescheinigung vom Ausland anfordern
  • Beitragsjahre werden zusammengerechnet
  • Mindestbeschäftigung DE: 1 Tag (theoretisch)
🌍

Jobsuche im EU-Ausland

  • PD U2 = ALG1 für 3 Monate mitnehmen
  • Antrag mindestens 4 Wochen vorher stellen
  • Rückkehrfrist einhalten!
  • Meldepflichten im Zielland beachten

Formulare für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU)

⚠️
Aufenthaltstitel entscheidend! Drittstaatsangehörige haben in Deutschland Anspruch auf ALG1, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis hatten und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Art des Aufenthaltstitels ist entscheidend!

Anspruchsvoraussetzungen

AufenthaltstitelALG1 AnspruchHinweis
Niederlassungserlaubnis (unbefristet)✅ JaVolle Rechte wie Inländer
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (§18 AufenthG)✅ JaSolange Titel gültig und erneuert
Blaue Karte EU✅ JaVolle Rechte
Aufenthaltserlaubnis Familiennachzug✅ Meist JaAbhängig von erlaubter Erwerbstätigkeit
Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber)⚠️ EingeschränktErst nach Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde
Duldung⚠️ EingeschränktAbhängig von Beschäftigungserlaubnis
Visum (Tourist/Besucher)❌ NeinKeine Arbeitserlaubnis

Notwendige Dokumente (zusätzlich zum Standard)

AE

Aufenthaltserlaubnis im Original Pflicht

Aktuelle, gültige Aufenthaltserlaubnis mit eingetragener Arbeitsgenehmigung mitbringen. Kopie alleine reicht nicht.

→ BAMF: Aufenthaltsrecht ↗
Pass

Nationalpass / Reisepass Pflicht

Gültiger Nationalpass. Auch wenn der Aufenthaltstitel im Pass eingetragen ist. Ggf. Ausweisersatz akzeptiert.

→ Make it in Germany ↗
AB

Arbeitsbescheinigung (vom AG) Pflicht

Identisch mit deutschem Standard. Arbeitgeber muss ausfüllen. Auch auf Englisch möglich, Übersetzung kann verlangt werden.

→ Formular ↗
ANERK

Anerkennungsnachweis Abschluss Empfohlen

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verbessert Vermittlungschancen erheblich. Die Anerkennung kann von der BA gefördert werden!

→ Anerkennungsberatung ↗

Was passiert wenn der Aufenthaltstitel ausläuft?

🚨
Wichtig: Läuft die Aufenthaltserlaubnis während des ALG1-Bezugs aus, endet der Anspruch auf ALG1. Rechtzeitig Verlängerung bei der Ausländerbehörde beantragen! Die Agentur für Arbeit muss über Titeländerungen informiert werden (Veränderungsmitteilung).

Sprachliche Unterstützung

Die Agentur für Arbeit bietet in vielen Städten mehrsprachige Beratung an. Dolmetscherkosten können in Einzelfällen übernommen werden. Folgende Sprachen werden oft angeboten: Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch – je nach Dienststelle.

Alle Formulare auf einen Blick

FormularNameWer füllt aus?Wann?Link
ALGAntrag Arbeitslosengeld IDuTag 1 der Arbeitslosigkeit
ABArbeitsbescheinigungArbeitgeberSofort nach Kündigung anfordern
EKSEinkommenserklärung SelbstständigeDuMonatlich bei Nebeneinkommen
VEVVeränderungsmitteilungDuBei jeder Änderung
BGSGBildungsgutscheinBA stellt ausIm Beratungsgesprächintern
GSGründungszuschussDuVor Gründung, solange ALG1 > 150 Tageintern
PD U2ALG1-Export EU-AuslandDu + BAMind. 4 Wochen vor Ausreise