Kurzübersicht: Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) finanziert Weiterbildungen für Arbeitssuchende vollständig. Er wird im persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur ausgestellt und gilt für AZAV-zertifizierte Kurse. Während einer geförderten Weiterbildung läuft das ALG1 weiter – und verlängert sich in bestimmten Fällen sogar.

Was wird gefördert?

💻

IT & Digitales

Programmieren, Data Science, Cloud, Cybersecurity, Digital Marketing, Office-Anwendungen

Vollfinanziert
🔧

Handwerk & Technik

Schweißen, CNC, Elektrotechnik, Mechatronik, Wartung und Instandhaltung

Vollfinanziert
📊

Kaufmännisch

Buchhaltung, DATEV, Controlling, Logistik, Projektmanagement, Vertrieb

Vollfinanziert
🏥

Pflege & Gesundheit

Pflegehelfer, medizinische Fachangestellte, Erste Hilfe, Hygieneschulungen

Vollfinanziert
🌍

Sprachen

Deutsch (DaF), Englisch für den Beruf, Fachsprachentraining – besonders für Zugewanderte gefördert

Meist gefördert
🚗

Führerschein & Transport

LKW-Führerschein, Gabelstapler, Kranführerschein, Gefahrguttransport (ADR)

Je nach Fall

Wer hat Anspruch?

GruppeAnspruch auf Bildungsgutschein?Hinweis
ALG1-Empfänger✅ JaHauptzielgruppe, starker Anspruch
Arbeitssuchende (noch beschäftigt)✅ MöglichBei konkreter Bedrohung des Arbeitsplatzes
ALG2 / Bürgergeld-Empfänger✅ Über JobcenterAntrag über Jobcenter, nicht Agentur
Beschäftigte ohne Kündigung⚠️ EingeschränktNur bei drohender Arbeitslosigkeit oder Qualifizierungsbedarf
EU-Bürger mit Wohnsitz DE✅ JaGleiche Rechte wie Deutsche
Drittstaatsangehörige✅ Bei gültigem TitelMit Arbeitserlaubnis volle Rechte

Was wird konkret bezahlt?

  • Kursgebühren: Vollständig übernommen (direkt an Bildungsträger)
  • Fahrtkosten: Erstattung nach Reisekostenrecht (aktuell 0,22 €/km)
  • Kinderbetreuung: Kosten für Betreuung während der Weiterbildung möglich
  • Lernmittel: Bücher und Material anteilig erstattbar
  • ALG1 läuft weiter: Während der gesamten geförderten Weiterbildung
  • Verlängerung ALG1: Bei Weiterbildung über 8 Wochen wird der Anspruch nicht verbraucht
Besonderer Tipp: Umschulungen (bis 2 Jahre) können die ALG1-Bezugsdauer deutlich verlängern. Wer z.B. nur noch 6 Monate ALG1-Anspruch hat und eine 2-jährige Umschulung beginnt, erhält Unterhaltsgeld für die gesamte Umschulungszeit!

Schritt für Schritt: Bildungsgutschein beantragen

  1. Kurs vorab auf KURSNET recherchieren Alle geförderten Kurse findest du auf kursnet-finden.arbeitsagentur.de ↗. Kurs muss AZAV-zertifiziert sein. Notiere die Kursbezeichnung, Träger und Kursnummer.
  2. Beratungstermin bei der Agentur vereinbaren Explizit als "Beratungsgespräch Weiterbildung" buchen. Kostenlos unter 0800 4 5555 00 oder online.
  3. Im Gespräch: Bildungsgutschein anfordern Die Agentur ist nicht verpflichtet, proaktiv anzubieten! Du musst aktiv fragen: "Ich möchte einen Bildungsgutschein für folgenden Kurs beantragen." Komm mit konkretem Kursvorschlag!
  4. Eignung und Notwendigkeit nachweisen Der Vermittler prüft: Ist die Weiterbildung notwendig für deine Vermittlung? Hast du Vorkenntnisse? Ist der Kurs geeignet? Bereite dich vor!
  5. Bildungsgutschein erhalten und einlösen Der Gutschein gilt für einen bestimmten Kurstyp und hat eine Einlösefrist (meist 3 Monate). Beim Bildungsträger einlösen und Kurs antreten.

🎯 Profi-Tipps für das Vermittlergespräch

1
Komm vorbereitet: Konkreten Kurs mitbringen (Name, Träger, Kursnummer von KURSNET). Vage Wünsche wie "ich möchte mich weiterbilden" reichen nicht.
2
Begründe die Notwendigkeit: Erkläre warum dieser Kurs deine Vermittlungschancen verbessert. Konkrete Stellenanzeigen mitbringen die die Qualifikation fordern!
3
Widerspruch bei Ablehnung: Lehnt die Agentur ab, hast du das Recht auf einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.
4
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Auch für kürzere Maßnahmen (Bewerbungstraining, Coaching) gibt es einen AVGS – frage explizit danach!
5
Beratung durch DGB / Gewerkschaft: Bei Problemen mit der Agentur: DGB und Gewerkschaften bieten kostenlose Sozialrechtsberatung an.

Weiterbildung während Beschäftigung (vor Kündigung)

Seit 2019 gibt es auch das Qualifizierungschancengesetz: Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel gefährdet ist, können schon vor der Kündigung Förderung beantragen.

Externe Links & Ressourcen