Die gesetzliche Grundlage: § 622 BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 622 BGB die Mindestkündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Fristen gelten immer dann, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde oder wenn der vereinbarte Wert günstiger für den Arbeitnehmer ist als das Gesetz. Eine Verkürzung der gesetzlichen Fristen ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich (z. B. in der Probezeit oder per Tarifvertrag unter bestimmten Bedingungen).
Grundsätzlich gilt: Die Frist für den Arbeitgeber verlängert sich mit steigender Betriebszugehörigkeit deutlich stärker als die Eigenkündigungsfrist des Arbeitnehmers. Das ist ein bewusster gesetzgeberischer Schutz zugunsten langjähriger Mitarbeiter.
Tabelle: Gesetzliche Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit
Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach § 622 Abs. 2 BGB. Die Frist des Arbeitnehmers beträgt in der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende – unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (Arbeitgeber) | Frist zum |
|---|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen | beliebigem Tag |
| Weniger als 2 Jahre | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat | Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate | Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate | Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate | Monatsende |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate | Monatsende |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate | Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate | Monatsende |
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Vertraglich vereinbarte Fristen
Dein Arbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen als das Gesetz – das ist für dich meistens günstiger. Er darf jedoch keine kürzeren Fristen für den Arbeitgeber vorsehen als gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahme: In Tarifverträgen können unter bestimmten Voraussetzungen auch kürzere Fristen vereinbart werden.
Manchmal enthalten Arbeitsverträge Formulierungen wie "6 Monate zum Quartalsende". Das bedeutet: Der letzte Arbeitstag liegt immer am 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember – je nachdem, wann die Frist endet. Prüfe deinen Vertrag daher genau auf solche Klauseln.
Was passiert bei zu kurzer Frist?
Kündigt dein Arbeitgeber mit einer zu kurzen Frist, verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch bis zum Ablauf der richtigen Frist. Du hast dann Anspruch auf Vergütung für die gesamte Fristdauer. Fordere das schriftlich ein – notfalls klagehilfsweise.
Sonderfall: Außerordentliche Kündigung (fristlos)
Eine fristlose Kündigung ist nach § 626 BGB nur bei einem wichtigen Grund möglich – und auch nur innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes. Typische Anlässe sind schwere Pflichtverletzungen, Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder tätliche Angriffe. Der Begriff "wichtiger Grund" wird von Gerichten eng ausgelegt. Viele außerordentliche Kündigungen halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. Lies mehr dazu in unserem Artikel zu den Kündigungsarten.
Freistellung während der Kündigungsfrist
Oft werden Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist freigestellt – bezahlt oder unbezahlt. Bei bezahlter Freistellung gilt: Du erhältst dein Gehalt, musst aber nicht mehr arbeiten. Wichtig zu wissen: Der Urlaub wird in dieser Zeit angerechnet, sofern der Arbeitgeber das ausdrücklich erklärt. Wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, findest du im Aufhebungsvertrag-Ratgeber alles zur Freistellungsklausel.
Kündigungsfristen im Aufhebungsvertrag
In einem Aufhebungsvertrag können die Parteien ein früheres Beendigungsdatum vereinbaren als die gesetzliche Frist vorsieht. Das klingt neutral, kann aber ein Sperrzeit-Risiko beim Arbeitsamt bedeuten. Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Freistellung des Arbeitnehmers ohne sachlichen Grund vorzeitig erfolgte. Mehr dazu in unserem Sperrzeit-Ratgeber.